Die Finanzierung des Studium durch Nebenjobs oder Ferienjobs kann die Abführung von Versicherungsbeiträgen mit sich bringen. Was für den Semesterferien Job zu beachten ist.
Falls die semesterfreie Zeit für ein Praktikum zu kurz ausfällt, kann man seine Finanzen fürs Studium natürlich auch mit Hilfe eines Semesterferien Jobs aufbessern. Doch sollte vorab geprüft werden, welche Regelungen in puncto Versicherungen bzw. Abführung von Beiträgen zu beachten sind. Es macht nämlich einen Unterschied, ob man während des Semesters oder in der semesterfreien Zeit arbeitet, wie eine Übersicht der AOK gut herausarbeitet. Ist der Job auf die Semesterferien beschränkt, so muß man demnach mit keinen Versicherungsbeiträgen rechnen. Es müssen keine Beiträge für Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Man ist also weiterhin über die Familie krankversichert, genau wie im Studium auch. Einziger Knackpunkt könnte die Rentenversicherung werden. Hier erhöht sich zwar erfreulicherweise die Verdienstgrenze zum 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro pro Monat, wer drüber liegt muß aber in die Rentenkasse einzahlen. Ab Januar gelten aber auch neue Verdienstgrenzen für die Gleitzonenregelung nach denen die Beiträge niedriger berechnet werden. Die Gleitzeitzonenregelung gilt ab Januar 2013 für einen Verdienst zwischen 450 und 850 Euro im Monat. Mit etwas Glück kommt man also vielleicht doch noch um die Abgaben drum rum. Und wenn’s am Ende doch weniger Geld gibt als erhofft, dann sollte man auch die neu gewonnenen Erfahrungen im Ferienjob nicht ganz außer Acht lassen, die einem vielleicht die Türen zum nächsten Praktikum oder Einstiegsjob öffnen.